In casu werden dem Rekurrenten Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 250.00 auferlegt, wobei festzuhalten ist, dass dieser Betrag bei weitem nicht kostendeckend ist. Die DK berücksichtigt bei ihrem Kostenentscheid zugunsten des Rekurrenten denn auch seine sofortige Bereitschaft, den vorliegenden Fall im vereinfachten Verfahren beurteilen zu lassen, während im ordentlichen Verfahren vor einem Dreiergremium der Aufwand noch um ein Vielfaches höher ausgefallen wäre und dementsprechend zu substantiell höheren Kosten geführt hätte.