6. Gemäss Art. 26 VerfRegl DK wird für das vereinfachte Verfahren eine Pauschalgebühr von Fr. 250.00 bis Fr. 6'000.00 erhoben, wobei der Höchstbetrag in besonders aufwändigen Fällen überschritten werden kann. In casu werden dem Rekurrenten Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 250.00 auferlegt, wobei festzuhalten ist, dass dieser Betrag bei weitem nicht kostendeckend ist.