Der Fristenlauf beginnt allerdings für jede betroffene Person separat und nicht wie vom Rekurrent vorgebracht generell erst mit der letzten Kenntnisnahme. Zwar hätten damit und auch am 23. Juni 2022 noch fristgerecht Rekurs einreichen können. Sie haben dies aber unterlassen und wurden mangels einer entsprechenden Vertretungsvollmacht auch nicht durch vertreten. Kommt schliesslich hinzu, dass bereits die Kostenverfügung nicht gegenüber den einzelnen Angeschuldigten ergangen ist, sondern ausschliesslich gegenüber dem Verein :