R. Mit Schreiben vom 28. September 2022 reichte SSI fristgerecht Stellungnahme ein und verwies mehrheitlich ebenfalls auf ihre bisherigen Eingaben. Dem Rekurrenten wird hiermit mittels Zustellung einer Kopie davon Kenntnis gegeben. Die DK zieht in Erwägung: 1. Die Parteien haben sich damit einverstanden erklärt, dass der Entscheid im vereinfachten Verfahren nach Art. 12 VerfRegl DK und damit mittels Präsidialentscheids im Sinne von Art. 13 Abs. 1 VerfRegl DK ergehen kann.