H. Mit Schreiben datiert auf den 22. Juni 2022 (Mittwoch), versehen aber ebenfalls mit Poststempel vom Donnerstag, 23. Juni 2022, erhob der Rekurrent sodann bei der DK Rekurs gegen den Kostenentscheid der SSI und beantrage Folgendes: «Der Entscheid über die Auferlegung von Verfahrenskosten von Fr. 700.-- zulasten des Vereins sei aufzuheben. Wir beantragen, dass sämtliche Verfahrenskosten zulasten der Stiftung Swiss Sport Integrity abzuschreiben sind». I. Mit Schreiben vom 27. Juni forderte die DK den Rekurrenten unter anderem auf, seinen Rekurs um die Vorakten zu ergänzen. Eine Kopie dieses Schreibens ging auch an SSI.