4. bis zum nachweislich erfolgten Abschluss des Verhaltenscoachings in Ziff. 1, mindestens aber für die Dauer von zwei Jahren, beginnend am 15. Dezember 2023, aus dem Verein X ausgeschlossen wird; 5. zur Bezahlung einer Partei- und Spesenentschädigung an Swiss Sport Integrity in der Höhe von pauschal Fr. 5'000.00; 6. zur Bezahlung der Kosten des Verfahrens vor der Disziplinarkammer in der Höhe von Fr. 1'200.00. Weiter verfügt die Disziplinarkammer des Schweizer Sports folgendes: