1. ein psychologisches Verhaltenscoaching im Umfang von mindestens 20 Coaching- Stunden zum angemessenen Umgang mit von ihm trainierten Athletinnen zu absolvieren; 2. den Nachweis des erfolgreich absolvierten Verhaltenscoachings gemäss Ziff. 1 gegenüber Swiss Sport Integrity zu erbringen; 3. bis zum nachweislich erfolgten Abschluss des Verhaltenscoachings in Ziff. 1, mindestens aber für die Dauer von zwei Jahren, beginnend am 15. Dezember 2023, keine Athletinnen mehr trainieren zu dürfen;