A, wird schuldig erklärt wegen Verletzung der psychischen Integrität einer mit und von ihm trainierenden Athletin, der versuchten Verletzung der sexuellen Integrität und unsportlichem Verhalten, begangen im Januar 2022. Gestützt darauf wird er in Anwendung der Art. 2.1.2, Art. 2.4 i.V.m. Art. 2.1.4, Art. 2.3 und Art. 6.1 Swiss Olympic Ethik-Statut des Schweizer Sports sowie Art. 26 Reglement betreffend das Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports verurteilt: