6.3 Abs. 2 Ethik-Statut können die DK und SSI die Entscheidungen der DK entweder in vollem Umfang oder in Form einer Medienmitteilung veröffentlichen, sobald diese in Rechtskraft erwachsen sind und ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht, wobei auf die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen Rücksicht zu nehmen ist. Unter Berücksichtigung, dass der Angeschuldigte unter Vorbehalt der Anonymisierung einer Publikation zustimmte und angesichts des öffentlichen Interesses an einer Publikation der vorliegenden Entscheidung wird SSI daher angewiesen, die Öffentlichkeit in geeigneter Form und unter Wah-