15. Abschliessend beantragte SSI die Veröffentlichung des vorliegenden Entscheides aufgrund des bestehenden öffentlichen Interesses. Gemäss Art. 6.3 Abs. 2 Ethik-Statut können die DK und SSI die Entscheidungen der DK entweder in vollem Umfang oder in Form einer Medienmitteilung veröffentlichen, sobald diese in Rechtskraft erwachsen sind und ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung besteht, wobei auf die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen Rücksicht zu nehmen ist.