Aufforderung des Angeschuldigten an Person 1, sie dürfe nichts erzählen und solle alles für sich behalten, da er nicht wolle, dass alles im Verein X herumerzählt werde (Aktenbeilage 20, Befragungsprotokoll SSI, S. 17). Der Angeschuldigte bestätigte jeweils den Eindruck gehabt zu haben, dass der Austausch auf Gegenseitigkeit beruht und ein Interesse von den weiblichen Personen gab. Zudem gab er an, dass für ihn ein Nein nur eine momentane Bedeutung habe und nicht für die Zukunft gelte. Ein klares Nein müsste sinngemäss durch die Tonlage oder mit zusätzlichen Worten oder auf andere Art bestärkt sein (Protokoll DK, S. 8 Rz. 34-44, S. 9 Rz. 1-2).