Der Angeschuldigte nutzte das Umfeld des Vereins, um Kontakte zu jüngeren weiblichen Athletinnen aufzubauen. Zweifelsohne hat diese Verhaltensweise nichts mit der sportlichen Tätigkeit oder dem sportlichen Erfolg der Athletinnen zu tun und findet keine Legitimation oder rechtfertigende oder entschuldigende Gründe.