▪ Die von SSI beantragten Coaching-Stunden würde er gerne absolvieren, da es in persönlich weiterbringe und er es gerne versuchen würde. Er sei offen zu lernen. ▪ Er sei mit einer anonymen Veröffentlichung des Entscheides einverstanden. 12.4 Die DK gelangt nach Würdigung sämtlicher Argumente und massgeblichen Faktoren in Bezug auf die Frage der disziplinarischen Sanktion gemäss Art. 6.1 und 6.2 Ethik- Statut zu folgendem Ergebnis: