Wahrscheinlicher erscheine, dass er – allenfalls aufgrund mangelnder Reife – entweder nicht in der Lage gewesen sei, zu erkennen, dass Person 1 seine Annäherung ablehnte, oder aber, dass er in Kauf genommen habe, gegen ihren Willen zu handeln. Als er Person 2 an die Brust fasste, sei ihm hingegen bewusst gewesen, gegen ein klares „Nein!“ zu handeln. Und als er der Person 2 beim Bildertausch gesagt habe „das bleibt unter uns“, scheine er ebenfalls schon erkannt zu haben, dass er etwas getan habe, das nicht bekannt werden dürfe.