▪ Verschärfend sei zudem zu werten, dass der Angeschuldigte sich seit Frühling / Sommer 2020 als Oberturner in einer Machtposition befunden habe und deshalb ein Abhängigkeitsverhältnis bestanden habe. ▪ Verschärfend sei der Umstand zu werten, dass von den Verstössen mehrere Athletinnen betroffen seien und, dass einige der Handlungen, insbesondere die Belästi- - 32 - gungen durch unerwünschte Nachrichten über einen längeren Zeitraum und wiederholt aufgetreten seien.