Er habe ihr gesagt, sie solle still sein und nichts sagen (Aktenbeilage 8, Befragungsprotokoll SSI, S 1). Im Zuge der Befragung anlässlich der Hauptverhandlung gab der Angeschuldigte an, sich nicht mehr erinnern zu können (Protokoll DK, S. 6, Rz. 3 ff.). In angetrunkenem Zustand ein Training zu leiten zeugt einerseits von mangelndem Respekt und Achtung für sich selber aber auch gegenüber allen trainierenden Turnern und Turnerinnen. Als Oberturner hat er eine Vorbildfunktion und einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol, insbesondere während des von ihm zu leitenden Trainings, zu pflegen.