11.1 Als unsportliches Verhalten gelten gemäss Ethik-Statut grobe Verletzungen von fundamentalen Grundwerten des Sports zu denen unter anderen der Respekt und Achtung gegenüber sich selber gehören. Als Oberturner war der Angeschuldigte nebst dem organisatorischen Ablauf des Trainings auch für die Sicherheit der Trainierenden zuständig. So berichtet eine Athletin, dass er nicht imstande war, ihr die Reckhandschuhe zu verschliessen. Er habe ihr gesagt, sie solle still sein und nichts sagen (Aktenbeilage 8, Befragungsprotokoll SSI, S 1).