Aus obigen Ausführungen folgt, dass der Vorfall vom 14. Januar 2022 als versuchter Ethikverstoss gegen die sexuelle Integrität im Sinne von Art. 2.4 Abs. 2 i.V.m. Art. 2.1.4 Ethik-Statut zu werten ist. Damit folgt die DK der rechtlichen Würdigung von SSI. 11. Die DK prüft zudem, ob ein unsportliches Verhalten im Sinne des Art. 2.3 Ethik-Statut gegeben ist, indem der Angeschuldigte am 14. Januar 2022 alkoholisiert ins Training erschien.