10.4 Gemäss Aussagen einer anonymen Athletin, sei der Angeschuldigte am 14. Januar 2022 betrunken im Training erschienen. Die anonyme Athletin schilderte zudem, dass nach dem Training bei der Turnhalle noch zusammengesessen worden sei und der Angeschuldigte Biere konsumiert habe. Person 1, die anonyme Athletin und eine weitere Athletin hätten erwogen in den McDonald’s zu gehen. Der Angeschuldigte habe die drei Athletinnen in den McDonald’s und dann nach Hause fahren wollen und habe mehrmals darauf insistiert, obwohl sie wiederholt abgelehnt hätten. Er habe auf die Sitzheizung hin- 9 BGE 137 IV 133 E. 1.4.2.