Von „weichem“ Stalking ist die Rede, wenn die einzelnen Stalkinghandlungen nicht strafbar sind, insgesamt für die Opfer aber dennoch bedrohlich wirken oder Beeinträchtigungen in der Lebensführung zur Folge haben (THERES EGGER et al., Massnahmen zur Bekämpfung von Stalking: Übersicht zu national und international bestehenden Praxismodellen. Forschungsbericht im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), Bern 2017; CHRISTIAN SCHWARZENEGGER / AURELIA GURT, Rechtliche Möglichkeiten gegen Stalking in der Schweiz.