Unter Verweis auf SPITZBERG (BRIAN H. SPITZBERG, The Tactical Topography of Stalking Victimization and Management, in: Trauma, Violence, & Abuse 3(4), 2002, S. 261-288) zählt zu den vielfältigen Stalkinghandlungen unter anderem die Suche von Kontakt und persönlicher Nähe durch z.B. ständige unerwünschte Anrufe, E-Mails, SMS und andere Formen elektronischer Kommunikation oder Gewalt in Form sexueller Übergriffe. Das Bundesgericht, das das Nachstellen einer Person im strafrechtlichen Kontext unter dem Tatbestand der Nötigung prüfte, hielt fest, dass zwar die einzelnen Tathandlungen und nicht das Gesamtverhalten einer Person zu beurteilen sei.