nach erfolgte und daran anknüpfende Kommunikation bzw. Verhaltensweisen sind gesamthaft zu beurteilen. Artikel 2.1.2 Ethik-Statut nennt explizit das Stalking als Verhaltensweise, welche einen Verstoss gegen das Ethik-Statut darstellt. Damit gibt das Ethik- Statut den normativen Rahmen zum Schutz von Opfer vor. Eine Definition von Stalking enthält das Ethik-Statut jedoch nicht.