9. Verletzung der psychischen Integrität. Unter Art. 2.1.2 Ethik-Statut „[…] fallen Belästigungen durch systematische Äusserungen und Mobbing sowie Handlungen, mit denen eine andere Person ausgegrenzt oder in ihrer Würde verletzt wird, oder das Stalking, d.h. das Nachstellen gegen deren Willen.“