▪ Auf Vorhalt, dass er auch andere Turnerinnen bedrängt habe, sie nach Hause zu fahren und bei Ablehnung noch ein Stück neben ihnen her gefahren sei, erklärte der Angeschuldigte, dass dies gut sein könne und sie dies zum Verabschieden öfters gemacht hätten. Aufgrund der geographischen Gegebenheiten sei dies normal (vgl. Aktenbeilage 20, Befragungsprotokoll SSI, S.4).