▪ Anlässlich seiner Befragung erklärte er auf die Frage, ob er sich vorstellen könne, wie es zu entsprechenden Verhaltensweisen bzw. Ethikverstössen, unter anderem wegen Verletzung der psychischen Integrität, was beispielsweise Stalking betreffe, gekommen sei, dass ihm das nicht bekannt sei (vgl. Aktenbeilage 20, Befragungsprotokoll SSI, S. 2).