8. Zu prüfen ist nachfolgend, ob der Angeschuldigte durch die Vorfälle nach dem 1. Januar 2022 das Ethik-Statut verletzt hat, indem er der Person 1 weiterhin Textnachrichten schrieb. Des Weiteren ist zu prüfen, ob ein Verstoss gegen das Ethik-Statut vorliegt indem er nach dem Training am 14. Januar 2022 mit Person 1, ihrer Schwester sowie einer weiteren Turnerin in den McDonald’s habe gehen wollen und ihnen vorschlug, sie nach Hause zu fahren. - 25 -