▪ Auf Nachfrage hin erklärte der Angeschuldigte, dass gegen ihn kein Strafverfahren geführt werde (Protokoll DK S. 7 Rz. 41). ▪ In Bezug auf den Vorfall im Januar 2022 äusserte sich der Angeschuldigte anlässlich seiner Befragung vom 14. Juni 2022 dahingehend, dass er neben der Person 1 und zwei weiteren Athletinnen hergefahren sei. Zum Verabschieden hätte er das öfters gemacht. Dies sei aufgrund der geographischen Gegebenheiten normal (Aktenbeilage 20, Befragungsprotokoll SSI, S. 4).