▪ Auf die Frage, was für ihn ein „Nein“ bedeute führte der Angeschuldigte aus, dass er ein Nein zwar als Nein auffasse, aber es sei für ihn, wenn es nur geschrieben werde, kein Nein für die Ewigkeit, sondern nur eines für den Moment. Würde es in der Tonlage oder mit (zusätzlichen) Worten noch bestärkt, sei es für ihn eindeutiger. (Protokoll S. 8 Rz. 41-44; S. 9 Rz. 1-2)