Anlässlich der Befragung sagte der Angeschuldigte aus, dass er schon vor der Bekanntgabe der Eröffnung dieses Verfahrens aufgehört habe, der Person 1 Nachrichten in diesem Stil zu schreiben, da von der Person 1 kein Interesse vorhanden war. Er merkte an, dass dies wohl auf Einseitigkeit beruhe. Für ihn war es auch nicht so, dass jegliche Kommunikation auf intime Fragen herausgelaufen sei (Aktenbeilage 20, Befragungsprotokoll SSI, S. 3 sowie beiliegende Chat-Verläufe).