fragte er sie, ob sie sich noch daran erinnern könne als er sie mit dem Auto nach Hause fuhr und fragte gleichzeitig nach, ob er dies wieder einmal tun dürfe. Auf diese zwei Fragen schrieb Person 1 erst am späteren Nachmittag des Folgetages, dass sie dies noch wisse und antwortetet andererseits mit einem „öhmm“. Der Angeschuldigte schrieb zurück „Keis Problem, ha nu denkt, duesch mich jetzt ignorierä. Okay. Würdis dich den störä wenni ich das wieder mol dörfi machä? Wenn das für dich oke isch“ (gefolgt von einem umarmenden Emoticon).