Am Vormittag des 2. Dezember 2020 fragte der Angeschuldigte sinngemäss nach, ob Person 1 Mal Lust hätte, sich zu treffen und etwas zusammen zu unternehmen. Darauf antwortete die Person 1 mit einem „Wann denn“, worauf der Angeschuldigte zurückschrieb „weiss nid, denn went du lust häsch“. Weil eine Antwort ausblieb, erkundigte er sich um Mitternacht, „würsch denn wellä oder eher nid?“. Eine immanente Antwort blieb aus. Am nächsten Vormittag schrieb er „Okey demfall eher nid“.