Dass dabei nicht viel geredet wurde, das stimme wohl (Aktenbeilage 20, Befragungsprotokoll SSI, S. 3 f.). Mit Eingabe vom 30. August 2023 sagte Person 1 in Ergänzung zu ihrer Aussage anlässlich ihrer Befragung vom 6. April 2022 aus, dass der Angeschuldigte ihr nicht nur unter den BH an die Brust, sondern auch in ihre Unterhose in ihre Scheide gegriffen habe. Sie sei in Schockstarre gewesen und hätte sich nicht wehren können.