▪ Betreffend Austausch von Social Media Nachrichten mit sexuellen Inhalten, wie z.B. ob Person 1 ans Turnfest im Frühsommer 2019 ein Kondom mitbringen solle, könne er sich nicht mehr erinnern. Hingegen bestätigte er, dass er Person 1 nach Bildern in Unterwäsche oder Nacktbilder sowie nach ihrem Sexualleben gefragt habe. Auf den Vorhalt, dass Person 1 dies eigentlich nicht wollte, gab der Angeschuldigte zu Protokoll, dass Person 1 dies nie so geschrieben hätte. Sie habe sich nicht explizit geäussert, dass sie das nicht wolle. Ansonsten hätte er aufgehört (Aktenbeilage 20, Befragungsprotokoll SSI, S. 3).