7.4 Anlässlich der mündlichen Verhandlung wurde den Parteien Gelegenheit geboten weitere Beweise einzureichen und Anträge zu stellen. Es wurde bereits erläutert, dass dem Antrag von Seiten SSI um Einsicht in die im Rahmen des ergänzenden Prüfverfahrens eingeholten Antworten der Person 1 stattgegeben wurde. Nachdem die Rechtsvertreterin von Person 1 bestätigte, dass deren Einwilligung zur Offenlegung vorliege, nahm die DK die von Person 1 im Rahmen der Befragung gemachten Antworten vom 30. August 2023 zu den Akten. Zudem reichte die Rechtsvertreterin der Person 1 den vollständigen WhatsApp-Chatverlauf zwischen Person 1 und dem Angeschuldigten ein.