7.3 Der Angeschuldigte hat sowohl im Untersuchungsverfahren vor SSI wie auch anlässlich der mündlichen Hauptverhandlung vor der DK umfassend Auskunft erteilt. Die ihm vorgelegten Auszüge der Chatverläufe wurden vom Angeschuldigten mittels Unterschrift im Untersuchungsverfahren gegengezeichnet und anerkannt.