7. Das Ethik-Statut betitelt den Art. 2 mit „Ethikverstösse“, um sodann unter Art. 2.1 bis Art. 2.4 verschiedene Tatbestände und Handlungen aufzulisten, die gemäss Art. 2 Ethik- Statut „Verstösse gegen dieses Ethik-Statut dar[stellen], die zu Sanktionen führen können“. 7.1 In Bezug auf den Vorfall vom 14. Januar 2022 führte SSI im Untersuchungsbericht vom 9. November 2022 und anlässlich der mündlichen Verhandlung sinngemäss aus, dass der Angeschuldigte mit seinen Nachrichten, seinem Verhalten und seinen Äusserungen gegenüber Person 1 gegen Art. 2.1.2 sowie 2.1.4 i.V.m. Art 2.4 Abs. 2 Ethik-Statut verstossen habe.