6. Im Verfahren vor der DK sind gestützt auf Art. 3 Abs. 1 VerfRegl DK die angeschuldigte Person und SSI Partei. Ausserdem können in Ethikfällen nach Art. 3 Abs. 3 VerfRegl DK unter anderem auch die einen Ethikverstoss geltend machende Person, insbesondere ein mutmassliches Opfer, Partei sein, sofern sie direkt betroffen uns sofern und sobald sie der DK bekannt sind. Im vorliegenden Verfahren wurden die von SSI im Rahmen des Untersuchungsverfahrens befragten Personen über eine mögliche Beteiligung am Verfahren vor der DK informiert. Innert Frist hat keine der befragten Personen eine Beteiligung am Verfahren beantragt.