5. Die anwendbaren Verfahrensvorschriften finden sich gestützt auf Art. 5.13 Abs. 1 Ethik- Statut im VerfRegl DK. Gemäss Art. 29 VerfRegl DK (Fassung vom 1. Juli 2022) findet dieses auf alle Verfahren Anwendung, die im Zeitpunkt seines Inkrafttretens eröffnet sind oder danach eröffnet werden. Da das vorliegende Verfahren vor der DK mit Verfügung vom 22. Dezember 2022 eröffnet wurde, gilt die Fassung des VerfRegl DK vom 1. Juli 2022.