4.4 Damit ist das Ethik-Statut in casu betreffend die Vorfälle aus dem Jahr 2022 gegenüber der Person 1 sowie zwei weitere Athletinnen zweifelsohne und von den Parteien unbestritten anwendbar, und die Zuständigkeit der DK zur Beurteilung des Vorfalls aus dem Jahr 2022 ist gegeben. Damit ist das Ethik-Statut in casu grundsätzlich für die Beurteilung aller Verstösse ab in Krafttreten des Statuts am 1. Januar 2022 anwendbar. Da die DK keine Zuständigkeit zur rechtlichen Beurteilung der Vorfälle aus den Jahren 2016 bis 2021 hat, wird nicht weiter darauf eingegangen. - 21 -