4.2 Ist die Zuständigkeit der DK zur rechtlichen Beurteilung gegeben, ist in einem weiteren Schritt der persönliche Geltungsbereich des Ethik-Statuts zu prüfen. Gemäss Art. 1.1 Abs. 4 i.V.m. Art. 1.1 Abs. 2 lit. c und Art. 1.1 Abs. 3 lit. a – i unterstehen dem Ethik-Statut natürliche Personen einerseits bedingt durch ihre direkte oder indirekte Mitgliedschaft in einer Sportorganisation und andererseits durch ihre Funktion bzw. Rolle, die sie innerhalb der Sportorganisation innehaben (zur mitgliedschaftlichen Bindung innerhalb Verbandsstruktur: BGer, 18.04.2011 [4A_640/2010] E. 3.3; 09.01.2009 [4A_460/2009] E. 6.2).