3.9 Als Zwischenfazit kann damit festgehalten werden, dass aus Art. 8.2 Ethik-Statut keine Zuständigkeit der DK in Bezug auf die Vorfälle aus den Jahren von 2016 bis und mit 2021 begründet werden kann. Art. 8.2 Ethik-Statut sieht keine Zuständigkeitsregelung für Situationen vor, welche sich vor dem 1. Januar 2022 ereignet haben und bei welchen noch kein Verfahren – vor einer Untersuchungsinstanz oder einer rechtsprechenden Instanz – zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Ethik-Statuts am 1. Januar 2022 eingeleitet bzw. hängig oder bereits abgeschlossen war.