In casu wurde, soweit dies aus den Akten ersichtlich ist, einzig vor der DK als rechtsprechender Instanz mit Verfügung vom 22. Dezember 2022 ein Verfahren eröffnet, nicht aber vor einer anderen Instanz eines Mitgliedverbandes von Swiss Olympic. Ein Verfahren vor einer rechtsprechenden Instanz war damit vorliegend am 1. Januar 2022 noch nicht hängig, weshalb Art. 8.2 Abs. 2 Ethik-Statut keine Anwendung findet.