▪ Art. 8.2 Abs. 2 Ethik-Statut lautet wie folgt: «Zur rechtlichen Beurteilung von Ergebnissen von abgeschlossene[n] Untersuchungen eines Mitgliedverbands von Swiss- Olympic, bei denen am 1. Januar 2022 bereits ein Verfahren vor einer rechtsprechenden Instanz hängig ist, bleibt diese Instanz bis zum Erlass eines Endentscheides zuständig». In casu wurde, soweit dies aus den Akten ersichtlich ist, einzig vor der DK als rechtsprechender Instanz mit Verfügung vom 22. Dezember 2022 ein Verfahren eröffnet, nicht aber vor einer anderen Instanz eines Mitgliedverbandes von Swiss Olympic.