In casu ist am 12. und 21. Januar je eine telefonische Meldung von P bei SSI eingegangen. SSI hat A mit Schreiben vom 22. Februar 2022 über eine anonyme Meldung betreffend eines möglichen Ethikverstosses durch ihn informiert. Die Eröffnung des Untersuchungsverfahrens durch wurde mittels Schreiben vom 30. März 2022 durch SSI A, dem Verein X, Swiss Olympic und dem SpV mitgeteilt. Anhaltspunkte, nach welchen im vorliegenden Fall bereits vor dem 1. Januar 2022 allfällige Untersuchungsverfahren im Sinne von Art. 8.2 Abs. 1 Ethik-Statut eingeleitet wurden, sind keine vorhanden.