Weder das Beschlussprotokoll der 25. Versammlung des Sportparlaments noch die Statuten von Swiss Olympic oder das Ethik-Statut enthalten Anhaltspunkte bzw. Bestimmungen, die nach ihrem Wortlaut und Zusammenhang sowie den gesamten Umständen nach Treu und Glauben dahingehend verstanden werden durften und mussten, dass die DK zur Beurteilung von Vorfällen, welche sich vor dem 1. Januar 2022 ereignet haben, zuständig sein würde. Schliesslich muss die Zuständigkeit der DK in casu für die Vorfälle vor 2022 auch aus dem Grund verneint werden, dass eine solche Zuständigkeitsregelung für den Angeschuldigten nicht im Voraus hätte erkennbar sein können.