Aus dem Beschlussprotokoll der 25. Versammlung des Sportparlaments geht deutlich hervor, dass das Sportparlament das Ethik-Statut und die entsprechenden Statutenänderungen per 1. Januar 2022 genehmigten. Dem Beschlussprotokoll sind keine Anhaltspunkte zu entnehmen, nach welchen die an der Versammlung anwesenden Mitglieder die Zuständigkeit der DK zur Beurteilung im Bereich Ethik auf Vorfälle ausweiten wollten, welche sich vor dem 1. Januar 2022 ereignet haben (ausser im Falle eines bereits laufenden Verfahrens am 1. Januar 2022 im Sinne von Art. 8.2 Ethik-Statut; vgl. dazu unten E. 3.8).