3.2 Als Vereinsgericht von Swiss Olympic findet die DK ihre Grundlage in den Statuten von Swiss Olympic. Vereinsstatuten bilden die rechtsgeschäftliche Grundordnung eines Vereins. Neben den Statuten gehören zur rechtsgeschäftlichen Ordnung eines Vereins ausserdem u.a. Vereinsbeschlüsse mit Statutenrang oder auf statutarischer Grundlage beruhende Reglemente zur Anwendung und Ausführung der Statuten (vgl. dazu RIEMER, 1 Abweichungen bleiben u.a. aufgrund von Grundsätzen wie dem Prinzip des milderen rechts (lex mitior) vorbehalten. - 17 -