12 Abs. 1 Statuten Swiss Olympic) fest, dass die Bearbeitung von potenziellen Ethikvorfällen an SSI ausgelagert sei. Weiter führt Art. 7.3 Statuten Swiss Olympic unter «Aufgaben und Kompetenzen» aus, dass die DK – neben der Beurteilung von Dopingfällen – auch für die Beurteilung von Fällen, die ihr durch SSI bezüglich potenzieller Verstösse gegen das Ethik-Statut angetragen werden, zuständig sei. In casu steht die Untersuchung und Beurteilung von Vorfällen aus dem Jahr 2022 sowie frühere Vorfälle – und somit vor Inkrafttreten des Ethik-Statuts – in Frage.