2. Mit Genehmigung des Ethik-Statuts und den entsprechenden Änderungen der Statuten von Swiss Olympic per 1. Januar 2022 haben die nationalen Sportverbände die Kompetenz und Zuständigkeit im Bereich Ethik zur Untersuchung, der rechtlichen Beurteilung sowie zur Sanktionierung auf SSI und die DK übertragen. In organisatorischer Hinsicht wurden die Meldestelle und die Stelle zur Untersuchung von gemeldeten Tatbeständen SSI und die rechtliche Beurteilung auf die DK übertragen. Entsprechend hält Art. 1.2 Abs. 9 Statuten Swiss Olympic (Fassung Inkrafttreten per 1. Januar 2022; vgl. Art. 12 Abs. 1 Statuten Swiss Olympic)