Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprünglich als Gerichtsschreiber eingesetzte Jurist die vorliegende Urteilsbegründung aus persönlichen Gründen nicht abschliessen konnte. Die Urteilsbegründung wurde daher neu von Frau Blerta Mahmuti, BLaw und von den unterzeichnenden Richtern fertiggestellt. Die DK zieht in Erwägung: